Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Ehepartner über die wesentlichen Punkte – etwa Unterhalt, Vermögensaufteilung und Sorgerecht – bereits einig.
Der Ablauf ist deutlich einfacher: Nur einer der Ehepartner beauftragt einen Anwalt, der den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreicht. Der andere stimmt zu, und nach einer kurzen Anhörung wird die Ehe rechtskräftig geschieden.
Eine einvernehmliche Scheidung spart Zeit, Nerven und Kosten.